Wer überlegt, seinen Urlaub in Großbritannien zu verbringen, ist natürlich in erster Linie daran interessiert in Erfahrung zu bringen, welche Änderungen der Brexit wohl bereit hält. Gerne gehen wir in Kurzform darauf ein.
- Bitte beachten Sie, dass ab dem 01. Oktober 2021 Reisepässe für die Einreise in das Vereinigte Königreich erforderlich werden, da die britische Regierung die Verwendung von EU-, EWR- und Schweizer Personalausweisen als gültiges Reisedokument für die Einreise in das Vereinigte Königreich auslaufen lässt.
- Die britische Regierung führt ab dem 02. April 2025 für alle EU/EWR-Bürger das ETA-Verfahren ein, die kostenpflichtige elektronische Reisegenehmigung. Sie ist zwei Jahre lang gültig, es sei denn, Ihr Reisepass läuft eher ab. Beantragen können Sie ETA ab dem 05. März 2025 über die Webseite des British Goverment oder über die UK ETA App. Das gilt auch für Nordirland:
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Google Play - Die EU-Krankenversichertenkarte (EHIC) behält in England ihre Gültigkeit. Die Art und Weise, wie Reisende in Schottland, Wales und Nordirland Zugang zur Gesundheitsversorgung erhalten, könnte sich von der in England unterscheiden. Bitte informieren Sie sich daher auf den entsprechenden Webseiten über weitere Informationen, bzw. erkundigen sich direkt bei Ihrer Krankenversicherung oder schließen am aller besten eine Auslandsreisekrankenversicherung ab:
» Schottland
» Wales
» Nordirland
- Zum Autofahren wird der EU-Führerschein weiterhin anerkannt. Reisende aus dem nicht-europäischen Ausland benötigen einen internationalen Führerschein. Reisende, die mit dem eigenen PKW unterwegs sind, müssen einen Eigentumsnachweis (der Fahrzeugschein wird voraussichtlich nicht reichen!) sowie Versicherungsdokumente (Green Card) in ihrem Auto aufbewahren.
- Wer mit der Fähre einreist, muss auf Grund der neuen „Immigration Direction 2021“ vorab online der Fährgesellschaft die Passdaten übermitteln (Reisepassnummer, Ausstellungsort, Gültigkeit). Die Fährgesellschaften wiederum sind verpflichtet, diese Daten an die Britischen Behörden weiterzuleiten.
- Für das Mobiltelefon entstehen keine Roaminggebühren, wenn Sie eine SIM-Karte haben, die von einem Mobilfunkanbieter in einem EU- oder EWR-Land ausgestellt wurde.
- Des Weiteren möchten wir auf die Angaben des » Auswärtigen Amtes verweisen sowie auf die Angaben des » Zolls hinsichtlich Waren Ein-und Ausfuhr.