Berwick Mill, Outlander Filmset, Schottland

Reisevermittler

für Großbritannien & Irland

Veranstalter oder Reisebüro?

Erläuterung zur neuen EU-Pauschalreisegesetzgebung

Immer häufiger kombinieren Verbraucher einzelne Reiseleistungen zur Zusammenstellung ihrer persönlichen Reisewünsche, weil die Buchung einer bereits fertig gestellten und nicht änderbaren Veranstalter-Pauschalreise diese Wünsche nicht erfüllt. Dabei erfolgt die Buchung einer solchen Kombination auch immer häufiger selbständig online, ohne dass der Verbraucher sein „Reisebüro des Vertrauens“ einschaltet und mit der Buchung beauftragt.

Dabei ist sich der Verbraucher selten bewußt, dass die Kombination von Einzelleistungen auf anderen reiserechtlichen Grundlagen basiert, als die Buchung einer Veranstalter-Pauschalreise – egal, ob die Buchung online oder über ein Reisebüro erfolgt.

Kurzer Exkurs: was ist der Unterschied zwischen einem Reiseveranstalter und einem Reisebüro?

Der Reiseveranstalter kauft touristische Leistungen ein, paketisiert sie i.d.R. und verkauft sie im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und dort in einer Summe ausgewiesen weiter. Das wird als Pauschalreise bezeichnet und damit ist der Reiseveranstalter in der Pflicht und Haftung, die Leistung gegenüber dem Reisenden zu erbringen.

Das Reisebüro vermittelt touristische Leistungen im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers. Leistungsträger kann obiger Reiseveranstalter sein oder aber der jeweilige, einzelne Leistungsträger wie Fluggesellschaft, Hotel, Bahn, Mietwagenfirma usw. Der Leistungsträger ist in der Pflicht und Haftung, die durch das Reisebüro gebuchte Leistung gegenüber dem Reisenden zu erbringen. Das Reisebüro haftet für fehlerhafte Beratung und Buchung.

Die Europäische Union hat sich dieser Problematik angenommen und über acht Jahre an der Erstellung einer Pauschalreiserichtlinie gearbeitet; zum Wohl des Verbrauchers!

Diese Richtlinie wurde in deutsches Recht übertragen und seitens der Bundesregierung als ein » Reiserecht mit mehr Transparenz und Rechtssicherheit veröffentlicht. Es ist am 01.07.2018 in Kraft getreten.

So sieht dieses Reiserecht vor, dass der Verbraucher vor Buchungsabschluss über ein neues so genanntes Formblatt informiert wird, dessen Wortlaut die EU vorgibt, ob er im Begriff ist, eine Veranstalter-Pauschalreise zu buchen oder Einzelleistungen als „verbundene Reiseleistungen“. Das Blatt informiert den Verbraucher, welche Reiserechtslage der bevorstehenden Buchung zu Grunde liegt. Reisebüros, Reiseveranstalter sowie Buchungsplattformen im Internet sind verpflichtet, dieses Formblatt auszuhändigen.

Wie schon vorseitig erwähnt, ist das Reisebüro Lüttje Törn als Vermittler von Einzelleistungen wie auch Veranstalterreisen tätig. Wir beraten Sie in der Zusammenstellung der idealen Reiseroute und übernehmen für Sie die Buchung bei den einzelnen Anbietern oder dem Reiseveranstalter.

Um besagte Transparenz zu gewährleisten, ist das Reisebüro bei Buchung von Einzelleistungen mit dem neuen Pauschalreiserecht des Weiteren verpflichtet, diese Einzelleistungen auch mit Einzelrechnungen zu versehen. Dabei wird jetzt in vier Reisearten unterschieden: Beförderung, Beherbergung, Mietwagen und sonstige Touristische Leistungen. Die Einzelleistungen müssen der jeweiligen Reiseart zugeordnet und je Reiseart eine Einzelrechnung erstellt werden.

Während für Reiseveranstalter schon seit 1994 eine Insolvenzversicherungspflicht zur Kundengeldabsicherung besteht, die Deutsche Reiseveranstalter in Form von Sicherungsscheinen gegenüber ihren Kunden zu belegen haben, ist mit der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie diese Pflicht auf Reisebüros, die Einzelleistungen vermitteln, ausgedehnt worden. Somit erhalten Sie vom Reisebüro Lüttje Törn mit den oben beschriebenen Einzelrechnungen auch den Sicherungsschein.

Hinweis: Das Reisebüro Lüttje Törn vermittelt ebenfalls Veranstalter-Pauschalreisen britischer, irischer und österreichischer Reiseveranstalter (Wind & Cloud Travel Ltd., Edinburgh (UK) / Absolute Escapes Ltd., Edinburgh (UK) / European Waterways Ltd., Bucks (UK) / Galloway Cycling Holidays, Castle Douglas (UK) / Irish Welcome Tours, Dublin (Rep. Irland) / ASI, Natters (Österreich)). Alle Partner sind natürlich insolvenzversichert, händigen jedoch keinen Sicherungsschein aus, weil dies innerhalb der EU nur für in Deutschland ansässige Unternehmen vorgeschrieben ist. Das eine Insolvenzversicherung vorliegt, kann dem o. g. Formblatt entnommen werden.

Was die EU aus Sicht der Touristikbranche in ihrer neuen Pauschalreiserichtlinie leider nicht berücksichtigt hat, ist eine Insolvenzversicherungspflicht für die einzelnen Leistungsträger an sich. Denn es sind gerade sie – und hier im Besonderen die Airlines – die die eigentlichen Insolvenzen verursachen (z.B. Air Berlin, Germania etc.). Nach dem Motto “was nicht ist, kann ja noch werden” hoffen wir auf eine Nachbesserung der Richtlinie.

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Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie nicht spätestens einen Monat vor Vertragsende direkt bei der Versicherung kündigen.
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